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Richtlinie zum Datenschutz
ZAC Personalservice GmbH
Die ZAC Personalservice GmbH (“ZAC”, “wir” oder “uns”), Am Amtsteich 16, D-03046 Cottbus mit all ihren Niederlassungen verpflichtet sich zum Schutz und zum respektvollen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Diese Richtlinie nebst anderer Dokumente, auf die hier Bezug genommen wird, beschreibt, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir erheben und wie wir diese verarbeiten.
Personenbezogene Daten, die wir von Ihnen verlangen können
- Wir erheben persönliche Informationen über Ihre Besuche der Webseite, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Verkehrsdaten, Standortdaten, Weblogs, Inhalte von Umfragen und Kontaktformularen und sonstige Kommunikationsdaten sowie Informationen über die Webinhalte, auf die Sie zugreifen. Dadurch, dass wir diese Informationen erheben, wird Ihr Besuch der Webseite in Zukunft einfacher, da wir basierend auf den Standorten, von denen aus Sie auf die Webseite zugreifen, in der Lage sein werden, Inhalte vorzuschlagen, die für Sie relevant und von Interesse sein können.
- Wir werden alle Informationen erheben, die Sie uns zur Verfügung stellen, sobald Sie unsere Kontaktformulare nutzen (z. B. “Kontakt”, “Senden Sie uns eine Nachricht”). Die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten auf diesen Kontaktformularen sind keine gesetzliche oder vertragliche Anforderung. Beachten Sie aber bitte, dass die mit einem Sternchen (*) markierten Felder ausgefüllt werden müssen, da wir diese Informationen benötigen, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Alle weiteren Informationen oder personenbezogenen Daten, die Sie uns beim Befüllen unserer Kontaktformulare mitteilen, stellen Sie uns freiwillig zur Verfügung. Wenn Sie uns kontaktieren, behalten wir eine Kopie dieser Korrespondenz.
- Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen per E-Mail oder telefonisch Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierfür müssen Sie sich allerdings explizit in unseren Kontaktformularen entscheiden. Sie können sich auch jederzeit gegen Werbemitteilungen für die Zukunft entscheiden, indem Sie diesen widersprechen.
- Wir speichern außerdem Cookies, siehe dazu detaillierte Informationen im Folgenden.
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten
Ihre personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke von uns erhoben und verarbeitet:
- zur bestmöglichen Anpassung von Webinhalten an Ihre Interessen
- zur Beantwortung Ihrer Anfragen
- um Ihnen auch andere Informationen zu senden - z. B. über anstehenden Veranstaltungen oder Newsletter - die für Sie interessant sein können
- um uns bei der Erstellung, Veröffentlichung und Verbesserung von für Sie am interessantenesten Webinhalten zu unterstützen
- um sicher zu stellen, dass der auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalt möglichst effektiv angeboten wird
- um es Ihnen zu ermöglichen, die interaktiven Features unserer Webseite zu nutzen, sofern Sie sich dafür entscheiden
- um die Webseite und die Systeme weiter auszubauen und zu verbessern und diese dadurch noch benutzerfreundlicher zu gestalten.
Die oben dargestellte Verarbeitung Ihrer Informationen ist nach dem gültigen Datenschutzgesetz aus nachfolgenden Gründen erlaubt:
- Die Verarbeitung ist für unsere legitimen Interessen notwendig. Diesen Interessen steht in keinem der Fälle Ihr berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung Ihrer Daten entgegen. Dies überprüfen wir vorab.
- Die Verarbeitung ist in einigen Fällen erforderlich, um unsere gesetzlichen Pflichten wie z. B. bei der Weitergabe von Informationen an Behörden, Regulierungsstellen oder staatliche Einrichtungen zu erfüllen.
- Unter bestimmten Umständen werden Daten mit Ihrem Einverständnis verarbeitet, welches wir von Ihnen mitunter erhalten, wenn Sie z. B. damit einverstanden sind, Werbemitteilungen und Nachrichten per E-Mail zu erhalten.
Wir treffen weder automatische Entscheidungen über automatische Verarbeitungen, noch betreiben wir ein sogenanntes Profiling über diese Webseite.
Weitergabe an Dritte
Um eine möglichst effiziente Nutzung Ihrer Informationen zu gewährleisten, geben wir Ihre Informationen an Dritte weiter. Allerdings erfolgt eine solche Weitergabe nur unter folgenden Umständen:
- An Dienstleister/Auftragnehmer: Mitunter beschäftigen oder engagieren wir andere Unternehmen oder Personen, damit diese IT- Funktionen für uns wahrnehmen. Beispiele hierfür sind das Hosting und/oder die Pflege des Inhalts der Webseiten sowie die Bereitstellung von Marketingservices. Diese Dienstleister haben nur den Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, den sie haben müssen, um ihrer Tätigkeit nachkommen zu können. Es ist ihnen nicht erlaubt, diese personenbezogenen Informationen zu anderen Zwecken zu verwenden. Sie unterliegen vertraglichen Vertraulichkeitsverpflichtungen uns gegenüber, sodass der Schutz Ihrer Privatsphäre gewährleistet ist.
- An staatliche Stellen oder Vollzugsbehörden: Wenn wir nach unserer rechtlichen Überprüfung festlegen, dass wir gesetzlich angehalten sind, Ihre personenbezogenen Daten an diese weiterzureichen.
IP-Adressen und Cookies
Zur Systemadministration erheben wir Informationen über Ihren Computer, insbesondere (falls vorhanden) Ihre IP-Adresse, Informationen zum Betriebssystem und zum Browsertyp. Hierbei handelt es sich um statistische Daten über die Browsing-Tätigkeiten und -Muster unserer Nutzer. Sie als Individuum werden allerdings nicht identifiziert.
Aus dem gleichen Grund können wir durch die Verwendung einer Cookie-Datei, die auf Ihrem Gerät gespeichert wird, Informationen über Ihren allgemeinen Internetgebrauch erhalten. Cookies helfen uns dabei, die Webseite zu verbessern um bessere Webinhalte zur Verfügung stellen zu können. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die das Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.
Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
- Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
- Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können. Zudem empfehlen wir, regelmäßig Ihre Cookies und den Browser-Verlauf manuell zu löschen.
Wenn Sie Ihren Computer gemeinsam mit anderen Personen nutzen, raten wir Ihnen, die Option “Meine Daten speichern” nicht zu verwenden, auch wenn dies von der Webseite angeboten wird.
Wo werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet?
Wie bereits unter “Weitergabe an Dritte” erklärt wurde, geben wir Ihre personenbezogenen Daten wie folgt weiter:
- An Dienstleister/Auftragnehmer: Auch, wenn wir einen Dienstleister einsetzen, bleiben Ihre personenbezogenen Daten unter unserer Kontrolle. Wir verfügen über Kontrolleinrichtungen und vertragliche Vereinbarungen, die sicherstellen, dass Ihre personenbezogenen Daten angemessen geschützt sind.
Wir sind bestrebt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten sicher und im Einklang mit dieser Richtlinie verarbeitet werden.
Übermitteln wir Ihre Daten außerhalb Deutschlands?
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht außerhalb von Deutschland übermittelt oder verarbeitet.
Datensicherheit
Obwohl wir zum Schutze Ihrer personenbezogenen Daten unser Bestes tun, sollten Sie wissen, dass die Übertragung von Informationen über das Internet nicht vollständig sicher ist und wir die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Informationen, sobald diese auf die Webseite oder an Dritte übermittelt werden, nicht garantieren können. Jede Übertragung erfolgt also auf Ihr eigenes Risiko hin. Wir wenden strenge Verfahren und angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen an, um nicht autorisierten Personen oder Institutionen den Zugriff, das Löschen oder die Übertragung dieser personenbezogenen Daten nach Möglichkeit auszuschließen.
Ihre Rechte:
Wie können Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese korrigieren oder löschen?
Nach den geltenden Datenschutzgesetzen haben Sie folgende Rechte:
- Das Recht auf Zugriff und Erhalt einer Kopie Ihrer personenbezogenen Daten: Sie sind berechtigt, eine Bestätigung anzufordern, ob und wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.
- Das Recht, Ihre personenbezogenen Daten zu korrigieren: Wenn Sie belegen können, dass Ihre personenbezogenen Daten unsererseits nicht richtig erfasst wurden, können Sie verlangen, dass diese Daten aktualisiert oder anderweitig korrigiert werden.
- Das Recht, Vergessen zu werden/die Daten löschen zu lassen: Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Sie können jederzeit eine entsprechende Anfrage stellen. Wir werden daraufhin überprüfen, ob Ihrer Anfrage entsprochen werden kann, da dieses Recht mit anderen gesetzlichen Rechten und Pflichten kollidiert und wir möglicherweise verpflichtet sind, Daten aufzubewahren. In Fällen, in denen Aufbewahrungsfristen einer Löschung nicht entgegenstehen, werden wir Ihrer Anfrage unverzüglich nachkommen.
Um Ihre Rechte auszuüben, können Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren: datenschutz@ZAC-Personalservice.de. Eine an diese Adresse gesendete Nachricht wird automatisiert auch an unseren Datenschutzbeauftragten weitergeleitet.
In einigen Fällen werden wir zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Ihr Einverständnis einholen. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Durch Ihren Widerrufen werden wir angehalten, Ihre Daten nicht mehr für die Zukunft zu verarbeiten. Sie können auch bei Ihrer lokalen Datenschutzbehörde eine Beschwerde über die Art unserer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einreichen.
Werbemitteilungen
Wir werden Ihnen ausschließlich Werbemitteilungen per E-Mail senden, wenn Sie Ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.
Wir stellen Ihnen üblicherweise auf Formularen, die wir verwenden, um Ihre personenbezogenen Daten zu sammeln, ein Kästchen zum Ankreuzen bereit. Dieses müssen Sie aktiv ankreuzen, wenn Sie Werbemitteilungen erhalten wollen. Wenn wir Ihnen Werbemitteilungen per E-Mail senden, können Sie sich jederzeit dafür entscheiden, keine weiteren Werbemitteilungen erhalten zu wollen, indem Sie die “Abonnement kündigen”- oder “Abmelden”-Funktion in der E-Mail anklicken. Außerdem können Sie sich zusätzlich jederzeit abmelden, indem Sie uns kontaktieren und uns folgende Informationen angeben: Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, eine Kontakttelefonnummer, die Werbemitteilungen, die Sie nicht mehr erhalten möchten.
Änderungen an dieser Richtlinie
Die Bestimmungen dieser Richtlinie können sich mitunter ändern. Wir werden jegliche wesentlichen Änderungen durch entsprechende Nachrichten, entweder auf dieser Webseite oder per direkten Kontakt mit Ihnen über die sonstigen Kommunikationskanäle veröffentlichen.
Kontakt
Fragen und Anmerkungen zu dieser Richtlinie sind jederzeit willkommen und richten Sie bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:
- IT Service RUHM
- vertreten durch Michael Ruhm
- Bamberger Str. 1
- 15732 Eichwalde
- ds@it-service-ruhm.de
Oder Sie wenden sich an unsere Adresse: datenschutz@ZAC-Personalservice.de
ZAC aktuell
Hallo - Du weißt schon, dass vor Dir einer der besten Mitarbeiter unseres Familienunternehmens ZAC Personalservice GmbH läuft? Wusstest Du nicht? Dann informiere Dich sofort über Deine beruflichen Möglichkeiten, indem Du ihn ansprichst. ZAC - hier ist Dein Job!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ZAC Personalservice GmbH (Stand: 01.11.2015)
1. Vertragsgegenstand
1.1. | Die Firma ZAC Personalservice GmbH (im folgenden Verleiher genannt) stellt Ihren Kunden (im folgenden Entleiher genannt) als Dienstleistung auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), den nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) ihre Mitarbeiter zur Verfügung. Eventuell abweichenden Geschäftsbedingungen des Entleihers sind hiermit ausgeschlossen. Die Qualifikation der Arbeitnehmer und der Überlassungsbeginn sind Vertragssache. |
1.2. | Alle Konditionen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
1.3. | Der Verleiher versichert, dass er eine nach §§1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) erforderliche unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. |
1.4. | Überlassungsverbot in das Bauhauptgewerbe: Der Entleiher versichert mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages, dass sein Unternehmen bzw. der Betriebsteil, in dem das Zeitpersonal eingesetzt wird, nicht zu den dem Bauhauptgewerbe zugehörigen Betrieben nach § 1 Abs. 2 BaubetrVO zählt und somit auch nicht der Winterbauförderung unterliegt. |
1.5. | Durch den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Zeitpersonal begründet. Das Zeitpersonal unterliegt während des Einsatzes lediglich den Arbeitsanweisungen des Entleihers. Änderungen der Einsatzdauer, des Einsatzortes, der Arbeitszeit und der Art der Tätigkeit sind Vertragsänderungen und müssen daher mit dem Verleiher neu vereinbart werden. |
2. Kündigung
2.1. | Das Vertragsverhältnis ist beiderseits mit einer Frist von drei Werktagen kündbar. |
2.2. | Beide Vertragspartner können diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe zur fristlosen Kündigung durch den Verleiher sind u.a. Verletzung der Arbeitsschutzpflichten, die Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch den Entleiher oder vertragswidrige Verwendung der Leiharbeitnehmer durch den Entleiher sowie Zahlungsverzug des Entleihers ab 10 Tagen nach Fälligkeit. Dieser kann fristlos kündigen z.B. bei völliger Untauglichkeit des überlassenen Personals oder bei Nichtabführung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen durch den Verleiher. |
2.3. | Der Verleiher kann das Überlassungsverhältnis fristlos kündigen, wenn er von der Kreditversicherung keine Deckung für die Überlassungsdauer erhält. |
3. Arbeitszeit und Vergütung
3.1. | Die regelmäßige Arbeitszeit des Zeitpersonals beträgt 40 Stunden von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzlicher Feiertage. | |||||||||||||||
3.2. | Die vom Entleiher zu entrichtende Vergütung wird nach den geleisteten Stunden berechnet. Maßgebend ist der in § 2 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages vereinbarte Stundenverrechnungssatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Preisen sind Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit etc. nicht enthalten. Diese Stunden werden auf der Basis der 40 Stundenwoche bzw. des 8 Stundentages zusätzlich wie folgt berechnet: |
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4. Zahlung der Vergütung
4.1. | Die Rechnungen werden vom Verleiher wöchentlich erstellt und sind entsprechend der auf diesen Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Die Rechnungsbeträge sind unabhängig davon zu leisten, ob der Entleiher von seinem jeweiligen Auftraggeber seine Vergütung erhält. |
4.2. | Berechnungsgrundlage ist der Stundennachweis. Durch seine Unterschrift auf dem wöchentlichen Stundennachweis bestätigt der Entleiher oder dessen Bevollmächtigter die geleisteten Arbeitsstunden. Eine Durchschrift des Stundennachweises verbleibt beim Entleiher. |
4.3. | Bei Zahlungsverzug wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5 € und ein Verzugszins von 5% auf den Rechnungsbetrag fällig. |
5. Sonstige Pflichten des Entleihers
5.1. | Das überlassene Zeitpersonal darf ausschließlich für die in § 2 AÜV genannten Tätigkeiten und nur zur Bedienung solcher Arbeitsmittel eingesetzt werden, die im Rahmen der Tätigkeit benötigt werden. |
5.2. | Das überlassene Zeitarbeitspersonal untersteht der Aufsicht und Anleitung des Entleihers. Der Verleiher haftet nicht für Schäden oder Minderleistung, die durch das Zeitpersonal verursacht werden. Der Entleiher hat den Verleiher von etwaigen Ansprüchen dritter Personen im Zusammenhang mit der Beschäftigung des Zeitpersonals freizustellen. Der Entleiher ist verpflichtet, das Zeitpersonal beim Überlassungsbeginn auf seine Eignung für die in § 2 AÜV vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen. Kettenverleih oder Weiterverleih des überlassenen Zeitpersonals sind verboten. |
5.3. | Für Auswahlverschulden haftet der Verleiher nur dann, wenn der Entleiher die Ungeeignetheit des Leiharbeitnehmers trotz eigener Prüfung nicht feststellen konnte. |
5.4. | Einen etwaigen Arbeitsunfall des Zeitpersonals hat der Entleiher dem Verleiher unverzüglich anzuzeigen und dabei alle für die Meldung nach § 193 SGB VII notwendigen Angaben mitzuteilen. |
5.5. | Dem Entleiher ist es untersagt, Lohnvorschüsse an das Zeitpersonal zu zahlen. Er darf das Zeitpersonal nicht zur Beförderung von Geld oder Geldinkasso einsetzen. |
6. Übernahme des Zeitpersonals
6.1. | Der Entleiher hat die Möglichkeit, den überlassenen Mitarbeiter nach einer 12-monatigen Überlassung durch den Entleiher kostenfrei zu übernehmen. |
6.2. | Bei Übernahme des Leiharbeitnehmers nach einer Überlassungszeit von bis zu 6 Monaten ist ein Vermittlungshonorar von 4.000,00 € (zzgl. MwSt.) fällig. |
6.3. | Bei Übernahme des Leiharbeitnehmers nach einer Überlassungszeit von 6 - 12 Monaten ist ein Vermittlungshonorar von 2.000,00 € (zzgl. MwSt.) fällig. |
6.4. | Bei Übernahme des Leiharbeitnehmers innerhalb von drei Monaten nach beendigter Überlassung und nach einer vorherigen Überlassungsdauer von weniger als 12 Monaten wird ein Vermittlungshonorar fällig. Dieses beträgt das 2-fache (zzgl. MwSt.) des Bruttolohnes welches der Arbeitnehmer vom neuen Arbeitgeber erhält. Das Vermittlungshonorar wird mit Arbeitsbeginn des Mitarbeiters im Unternehmen des Entleihers fällig. |
7. Pflichten des Verleihers
7.1. | Der Verleiher ist verpflichtet, das Zeitpersonal vor der Überlassung auf seine berufliche Qualifikation für die in § 2 AÜV vorgesehene Tätigkeit zu prüfen. |
7.2. | Der Verleiher ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungs-Beiträgen einzuhalten und das Zeitpersonal bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern. |
7.3. | Der Verleiher hat das Zeitpersonal vor Überlassung darauf hinzuweisen, dass es über alle Geschäftsvorfälle beim Entleiher und über dessen Entlohnung Stillschweigen zu bewahren hat. |
8. Zurückweisung und Abberufung von Zeitpersonal
8.1. | Entspricht das Zeitpersonal nicht den mittleren Erwartungen des Entleihers, so kann er dieses innerhalb der ersten 4 Arbeitsstunden zurückweisen. Der Verleiher kann in diesem Fall auf die Berechnung der Stunden verzichten, ist aber berechtigt, in Absprache mit dem Entleiher, anstelle des zurückgewiesenen, anderes Zeitpersonal zu überlassen. |
8.2. | Im Einvernehmen mit dem Entleiher kann der Verleiher das Zeitpersonal jederzeit abberufen und es durch qualitativ gleichwertige Kräfte ersetzen. Bei Ausfällen wird sich der Verleiher bemühen, umgehend gleichwertiges Ersatzpersonal zur Verfügung zu stellen. |
8.3. | Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens des Verleihers erschwert oder gefährdet wird, behält sich der Verleiher vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen. |
9. Arbeitszeitgesetz
9.1. | Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes werden vom Entleiher beachtet: wöchentlich maximal 60 Arbeitsstunden von Montag bis Samstag und nicht mehr als 10 Stunden werktäglich. |
9.2. | Für darüber hinaus zu leistenden Arbeitsstunden stellt der Entleiher dem Verleiher eine Genehmigung der Gewerbeaufsichtsbehörde zur Verfügung. |
10. Arbeitssicherheit
10.1. | Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsschutz: Gemäß §11 (6) AÜG unterliegt die Tätigkeit des Arbeitnehmers den für den Entleiherbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes. Die sich hieraus ergebenden „Pflichten des Arbeitgebers“ obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. |
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10.2. | Arbeitssicherheit | ||||||||||
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11. Sonstiges
11.1. | Nach § 12 (1) AÜG bedarf der Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher der Schriftform. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung. |
11.2. | Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Niederlassung des Verleihers. |
11.3. | Für die Einhaltung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist der Entleiher bzw. dessen Beauftragter zuständig. Diese regelt sich nach § 15 SGB VII. |
11.4. | Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsregelung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, mit der der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird. |
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ZAC Personalservice GmbH ist mit seinen Niederlassungen vor Ort in Brandenburg und Sachsen spezialisiert auf die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Unsere langjährige Erfahrung und der professionelle Umgang mit unseren mehr als 200 Mitarbeitern werden von unseren treuen Kooperationspartnern im industriellen als auch im kaufmännischen Dienstleistungssektor sehr geschätzt. Zahlreiche Partnerunternehmen bestätigen uns das tagtäglich durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mittlerweile sind Zeitarbeitnehmer aus der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. In der sich schnell drehenden Wirtschaftswelt von heute ist eine langfristige Unternehmensplanung schwieriger geworden. Um Aufträge nicht an den Wettbewerb zu verlieren, müssen Unternehmen schnell und flexibel reagieren. Dafür brauchen sie oftmals flexibles Personal, das die Stammbelegschaft bei Bedarf unterstützt.
Den Menschen und die Arbeit erfolgreich zusammenbringen, das beginnt für uns beim aufmerksamen Zuhören. Unsere Personaldisponenten haben einfach Spaß an der Arbeit mit Menschen. So erkennen wir rechtzeitig die Anforderungen unserer Kunden und die Wünsche unserer Mitarbeiter und wissen, was beide von uns erwarten. Passgenau bringen wir Kundenwünsche und unsere Mitarbeiter zusammen. Neben ausgeprägter Leistungsbereitschaft gehören auch eine gehörige Portion Spaß und Freude an der Arbeit zu unserem Credo. Nicht umsonst ziert ein fleißiges Bienchen unser Firmenlogo.
Wir sind aktuell auf der Suche nach Mitarbeitern und Kunden, die sich positiv in unser Unternehmen einbringen und Wert auf ein positives Betriebsklima legen.
Wenn Sie mehr über uns und unsere gemeinsamen Perspektiven erfahren wollen, erreichen Sie uns wochentags von 08.00 – 16.30 Uhr.
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